Katrin Berkenhoff – Pädagogik, Outdoor, Team – fördert die Teamentwicklung im speziellen im Kinder- und Jugendbereich, bietet Aus- und Weiterbildungen sowie persönliche Beratung im Kinder- und Jugendbereich an. Gearbeitet wird fast nur in der Natur.
1. Allgemeines
Für alle Geschäfte zwischen dem Kunden und Katrin Berkenhoff gelten ausschließlich diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (im folgenden Text kurz: AGB). Entgegenstehende Geschäftsbedingungen des Kunden sind nur dann wirksam, wenn sie von Katrin Berkenhoff ausdrücklich und schriftlich anerkannt werden. Wenn Bedingungen in Angeboten bzw. Verträgen einem oder mehreren Punkten der allgemeinen Geschäftsbedingungen von Katrin Berkenhoff widersprechen, gelten die Bedingungen der Angebote bzw. Verträge. Die restlichen Punkte der AGB bleiben hiervon unberührt.
2. Vertragsabschluss
Die Angebote von Katrin Berkenhoff sind freibleibend. Aufträge / Anmeldungen des Kunden gelten erst durch schriftliche Auftragsbestätigung von Katrin Berkenhoff als angenommen, sind somit verbindlich und unterliegen den Stornobedingungen. Hier gelten die gleichen Bedingungen wie bei schriftlicher Auftragserteilung.
3. Leistung und Leistungsumfang
Leistungsbeginn ist ausschließlich beim vereinbarten Treffpunkt / Start der Veranstaltung.
Der Umfang der vertraglichen Leistungen, sowie Detailinformationen zum Programm und das Honorar (Entgelt) ergeben sich aus der schriftlichen Vereinbarung. Nebenabreden oder Änderungen, die den Umfang der vertraglichen Leistung oder den Preis verändern, bedürfen einer ausdrücklichen Vereinbarung der Vertragspartner und sollen unverzüglich schriftlich festgehalten werden.
Errechnete Pauschalpreise bleiben auch bei weniger Teilnehmern gleich. Bei mehr Teilnehmern als vereinbart/geplant erklärt sich der Kunde bereit, den Mehraufwand zusätzlich zu entrichten.
Katrin Berkenhoff ist berechtigt, sich fremder Leistungsträger (rechtlich autorisierte Unternehmen) zu bedienen. Diese werden ausschließlich zur Erfüllung der Verpflichtungen der Agentur gegenüber dem Auftraggeber tätig, so dass diese keine Rechnung legen oder Auskunft über Vertragsverhältnisse erteilen.
Fremde Leistungsträger werden durch Katrin Berkenhoff bestimmt. Die Haftung für Leistungen, die sich aus der Beauftragung dieser ergibt, trifft Katrin Berkenhoff nach den gesetzlichen Bestimmungen. Die Abwicklung erfolgt, wenn nicht anders vereinbart, über Katrin Berkenhoff.
4. Änderungen und Leistungsstörungen
Bei einem Nichtzustandekommen einer Veranstaltung (durch unvorhergesehene – und von Katrin Berkenhoff nicht beeinflussbare – elementarische Veränderungen/höhere Gewalt → erhöhtes Risiko) wird die Absage spätestens 2 Tage vorher mitgeteilt und die bereits ausgelegten Kosten des Kunden rückerstattet.
Sollten sich durch elementarische Veränderungen während der Durchführung einer Veranstaltung Änderungen/Einschränkungen im Ablauf ergeben, bemüht sich Katrin Berkenhoff diese möglichst gering zu halten bzw. nach seinen Möglichkeiten ein Ersatzprogramm oder einen Ersatztermin zu organisieren. Weitergehende Ansprüche des Kunden sind ausgeschlossen. Etwaig anfallende Raumkosten für Indoor-Programme wegen Schlechtwetter werden dem Kunden in Rechnung gestellt.
Die zeitliche Dauer einer Veranstaltung lässt sich nicht immer genau vorausbestimmen. Angeführte Zeiten gelten nur als Richtwert und Katrin Berkenhoff leistet keine Gewähr für die Einhaltung dieser.
5. Zahlungsbedingungen
Alle Preise verstehen sich netto exkl. 20% Mehrwertsteuer.
Anzahlung: 50% im Voraus bei Erhalt der Auftragsbestätigung zum Ausgleich der Vorlaufkosten und als Planungssicherheit
Der Restbetrag ist unmittelbar nach Erbringung der Leistung ohne Abzüge zu bezahlen.
Verzugszinsen: 12 % p.A.
6. Stornobedingungen
Bei Stornierung (Zurückziehung) der Veranstaltung hat der Kunde an den Veranstalter folgende Stornogebühren zu bezahlen:
Ab 14 Tage vor Veranstaltungsbeginn 30 % des vereinbarten Projektwertes (brutto), ab 7 Tage vor Veranstaltungsbeginn 80 % des Projektwertes (brutto), ab 3 Tage vor Veranstaltungsbeginn 100 % des Projektwertes (brutto). Sollte es sich um eine Verschiebung auf einen Termin innerhalb von sechs Monaten handeln, so werden 30% der Stornosumme bei der Rechnungslegung zum jeweiligen neuen Termin gutgeschrieben.
Großprojekte und spezielle Kooperationen unterliegen aus Gründen der Vorlaufkosten sowie zur Planungssicherheit gesonderten Stornoregelungen, die zwischen Auftraggeber und Auftragnehmer schriftlich vereinbart werden.
7. Voraussetzungen
Jeder Teilnehmer sichert zu, die für die Veranstaltung notwendigen psychischen und physischen Voraussetzungen mitzubringen. Durch Medikamente, Alkohol oder Drogen beeinflusste Personen sind von verschiedenen Aktivitäten ausgeschlossen. Die Teilnahme erfolgt auf eigene Gefahr und eigenes Risiko. Erkrankungen und sonstige relevante Einschränkungen sind dem Veranstalter unverzüglich mitzuteilen.
Vor jeder Veranstaltung wird eine Einführung über Ausrüstung und Sicherheit erteilt. Anordnungen und Entscheidungen der Firma während der Veranstaltung sind von allen Teilnehmern zu befolgen. Die Entscheidung über die Teilnahme an einer Veranstaltung obliegt in letzter Konsequenz der Firma. Falls ein Teilnehmer den Voraussetzungen nicht entspricht oder gegen die ABG verstößt, steht es der Firma frei, den Teilnehmer auszuschließen. Dabei besteht kein Anspruch auf Rückzahlung.
8. Fotorecht / Datenschutz
Mit der Anmeldung/Auftragsbestätigung/Buchung akzeptieren die Teilnehmer, dass Fotos, welche während der Veranstaltung aufgenommen werden, kostenfrei für Werbezwecke der Agentur verwendet werden dürfen. Sobald Menschen erkennbar sind, wird aber Rücksprache mit der jeweiligen Person gehalten.
Persönliche Daten von Kunden/Teilnehmern werden nicht an Dritte weitergegeben.
9. Corona
Aufgrund der Corona Pandemie gelten folgende Bestimmungen. Bei Veranstaltungen die nicht als Webinar durchgeführt werden können, wird zwei Wochen vor Beginn schriftlich bekannt gegeben ob die Veranstaltung auf Basis der zu dem Zeitpunkt geltenden Corona Maßnahmen durchgeführt werden darf oder nicht. Wenn die Veranstaltung nicht stattfinden kann, bemüht sich Katrin Berkenhoff um einen Ersatztermin dieser wird schriftlich mitgeteilt. Falls kein Ersatztermin möglich ist, aus welchen Gründen auch immer, wird die Veranstaltung abgesagt und es entsteht für den Kunden kein finanzieller Schaden. Die Kosten für den Kurs werden Rückerstattet.
10. Haftung
Die Haftung für alle Schäden (Personen, Sachgegenstände, Vermögen) und Ansprüche – egal aus welchem Rechtsgrund – gegenüber der Firma wird ausdrücklich auf grobe Fahrlässigkeit und Vorsatz beschränkt.
Die Firma haftet nicht für Schäden, die aus Aktivitäten erfolgt sind, die über das vertraglich festgelegte und gebuchte Programm hinausgehen.
Übernimmt Katrin Berkenhoff die Organisation einer Veranstaltung, so haftet die Firma nicht für den Erfolg dieser Veranstaltung, insbesondere nicht für einen bestimmten Ertrag. Ebenso ist die Haftung von Katrin Berkenhoff ausgeschlossen, wenn es im Zuge dieser Veranstaltung durch Besucher oder Mitwirkende zu Schäden welcher Art auch immer kommt.
11. Recht
Es gilt österreichisches Recht (ausgenommen IPRG und UN-Kaufrecht). Gerichtsstand und Erfüllungsort ist Schladming. Für Konsumenten gilt der Gerichtsstand gemäß § 104 JN.